AGBS ZUR NUTZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZAHLUNGSMITTEL

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heroes Festival GmbH zur Nutzung der elektronischen Zahlungsmittel – Stand März 2020

Die „Karte“ (so der nachfolgend durchgängig verwendete Begriff) ist ein von der Heroes Festival GmbH („Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel. Der Vertrieb der Karte erfolgt im Namen und für Rechnung der Heroes Festival GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Karteninhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Vertragsbeziehungen

1.1. Mit dem Bezug der Karte kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der Karte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.

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1.2. Der Eintrittskartenverkauf, ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Veranstalter, für das gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Bezug der Karte ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten der Einsatzstätte.

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1.3. Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen „Akzeptanzstellen“ (der Stellen, welche die Karte als Zahlungsmittel akzeptieren) in Anspruch, folgt daraus ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der/den Akzeptanzstelle(n).

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1.4. Der Kartenaussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.

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1.5. Die Karte wird abhängig vom Nutzungsverhältnis zwischen Kunden und Heroes Festival GmbH personalisiert (mit Namen und E-Mail Adresse) oder unpersonalisiert (ohne Namen) ausgestellt und darf nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken genutzt werden. Eine personalisierte Karte darf nicht weitergegeben werden. Die Heroes Festival GmbH übernimmt keine Haftung für unpersonalisierte Karten, weder bei Verlust noch bei Diebstahl oder ähnlichem.

2 Leistungsumfang

2.1. Mit der Karte kann der Karteninhaber an für die Nutzung der Karte freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb der Einsatzstätte Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.

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2.2. Der Kartenaussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der Karte bezahlt werden können.

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2.3. Die Forderungen aus den mit der Karte getätigten Verfügungen sind sofort zur Erstattung an den Kartenaussteller fällig. Die geschuldeten Erstattungsleistungen und etwaige Entgelte werden unverzüglich mit dem Kartenguthaben verrechnet. Die Abrechnung der Umsätze der Karte wird im Internet unter https://login.Heroes-festival.com/

3 Autorisierung von Zahlaufträgen

3.1. Mit dem Einsatz der Karte an einer Akzeptanzstelle erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierbei sind vom Kunden die Paragraphen § 8 und 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders zu beachten.

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3.2. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, zurücknehmen oder ähnliches.

4 Erwerb

4.1. Die Karte ist über die vom Kartenaussteller beauftragten und eigenen Verkaufsstellen, z.B. über die vom Kartenaussteller bereitgestellte Homepage, sowie an ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte erhältlich.

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4.2. Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der Karte. Die Karte berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben.

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4.3. Die Karte wird grundsätzlich gegen ein Pfand zur Nutzung überlassen. Eine Erstattung des Pfands ist ausgeschlossen bei einem Verlust der Karte, bei einer Beschädigung der Karte oder nach Ablauf der Rücktauschfrist des § 6 Ziffer 3.

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4.4. Die Karte hat grundsätzlich einen Mindestausgabewert von Null Euro (Verzehrguthaben sowie gegebenenfalls Pfand). Eine Änderung des Mindestausgabewertes ist möglich.

5 Aufladung

5.1. Die Karte wird mit oder ohne vorgeladenes Startguthaben ausgegeben. Die Karte ist (wieder-)aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden. Der Karteninhaber kann seine Karte nur im Rahmen von vorhandenem Kartenguthaben nutzen.

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5.2. Der Mindestaufladebetrag beträgt 1 Euro oder ein Vielfaches davon.

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5.3. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 250 Euro. Pro Gültigkeitsdaür können insgesamt bis zu EUR 250 auf die Karte geladen werden.

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5.4. Die Guthabenbeträge sind Privatvermögen und werden nicht verzinst.

6 Gültigkeitsdaür


6.1. Die Karte kann ab Erhalt nur bis zum Ende des ausgewiesenen Gültigkeitszeitraums für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden.

7 Rücktausch

7.1. Während der Gültigkeitsdaür der Karte kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens in Form einer Überweisung auf ein Bankkonto im Inland (Deutschland), wobei etwaige Überweisungskosten/Spesen zu Lasten des Karteninhabers gehen verlangen. Eine Auszahlung in Teilbeträgen oder eine Auszahlung in bar ist nicht möglich.

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7.2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdaür kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens (Überweisung auf ein deutsches Bankkonto) innerhalb von zwei Jahren verlangen. Der Anspruch auf Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens verjährt nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf der Gültigkeitsdaür des § 5.

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7.3. Falls vom Veranstalter vorgesehen, ist ein Rücktausch an den hierfür ausgewiesenen Stellen auf dem Gelände möglich, in jeden Fall jedoch nach der Veranstaltung über die Website des Veranstalters. Ein Rücktausch bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen erfolgt nicht.

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7.4. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der aufgebrachten (eindeutigen) Karten-ID der Karte bei einer unpersonalisierten Verwendung durch unsachgemässen Gebrauch oder unsachgemässe Behandlung/Aufbewahrung (z.B. Lochen der Karte, Kartenbruch) ist ein Rücktausch ausgeschlossen, ausser der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben nach. Die Erstattung des Kartenpfands ist in diesem Fall jedoch ausgeschlossen.

8 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

8.1. Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Kartenguthabens mit dem verfügten Betrag.

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8.2. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an die Heroes Festival GmbH, im Grund 1 in 97337 Effeldorf, sowie per E-Mail an info@Heroes-festival.comgerichtet werden.

9 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

9.1. Der Karteninhaber hat die Karte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

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9.2. Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Karte trägt der Karteninhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.

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9.3. Der Karteninhaber kann eine über die vom Kartenaussteller bereitgestellte Homepage (Heroes-festival.com) registrierte Karte, beim Kartenaussteller auf dieser Homepage sperren lassen.

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9.4. Stellt der Karteninhaber einer personalisierten Karte den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte oder der Kartendaten fest, hat er dies unverzüglich über die Webseite des Veranstalters anzuzeigen oder sich bei der dafür vorstehenden Stelle im Rahmen der Veranstaltung unverzüglich zu melden. Dabei hat der Karteninhaber die Kartennummer und den Gültigkeitszeitraum anzugeben.

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9.5. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

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9.6. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Kartenaussteller bleibt vorbehalten.

10 Haftung

10.1. Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Karte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.

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10.2. Verliert der Karteninhaber seine personalisierte Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe seines Guthabens auf der Karte, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Absatz (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

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10.3. Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (1) verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil der Kartenaussteller nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

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10.4. Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung dem Kartenaussteller schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat. Die Haftung des Karteninhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

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10.5. Hat der Kartenaussteller durch eine Verletzung seiner Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet er für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihm zu vertretenden Mitverschuldens.

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10.6. Sobald dem Kartenaussteller der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen angezeigt wurde, übernimmt der Kartenaussteller alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden. Eine „Bearbeitungszeit“ von 30 Minuten wird hierbei in Kauf genommen. Schäden in dieser „Bearbeitungszeit“ werden nicht vom Kartenaussteller übernommen. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.

11 Änderungen der Bedingungen

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens im Internet über Heroes-festival.com mitgeteilt und bei personalisierten Endkunden parallel per E-Mail. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Kartenaussteller bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Kartenausstellers.

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