ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Bei unseren Veranstaltungen unterliegen wir dem „Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ (JOSchG). Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes finden auf dem gesamten Festivalgelände und am Campground Anwendung. Es gelten daher folgende gesetzliche Bestimmungen:
U16
Kinder unter 16 Jahren (aber mindestens 12 Jahre alt) dürfen das Festival nur in Begleitung eines personensorgeberechtigten Elternteils besuchen. Der Elternteil muss ebenfalls ein gültiges Ticket besitzen. Die Kontrolle erfolgt sowohl am Bändchentausch, als auch am Einlass.
U18
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen das Festival alleine bis 24:00 Uhr besuchen, aber nach 24:00 Uhr dürfen sie sich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Begleitperson mit "Muttizettel" auf dem Festivalgelände oder dem Campground aufhalten. Wichtig:

Dies gilt für das Veranstaltungsgelände, die Campingflächen und die Parkplätze. Es gelten die Bestimmungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen zum Schutz von Minderjährigen. Verstöße führen zu Platzverweisen aller beteiligten Personen. Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und über eine erzieherische Kompetenz verfügen, um dem Jugendlichen auch Grenzen setzen zu können. Die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Eine Begleitperson darf zwei Jugendliche beaufsichtigen. Den Link zum Formular „ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG“ findet ihr hier. Bitte füllt dieses gewissenhaft aus und unterschreibt. Die erziehungsbeauftragte Person muss das Formular bei Eintritt zur Veranstaltung unaufgefordert vorzeigen und sich dabei jederzeit ausweisen können. Änderungen vorbehaltlich der Genehmigungsbescheide.