JUGENDSCHUTZ

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Bei unseren Veranstaltungen unterliegen wir dem „Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“ (JOSchG). Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes finden auf dem gesamten Festivalgelände Anwendung. Es gelten daher folgende gesetzliche Bestimmungen:

Kinder unter 16 und nicht jünger als 12 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) besuchen.

Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen die Veranstaltung besuchen, dürfen sich nach 24:00 Uhr allerdings nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) oder erziehungsbeauftragten Begleitperson mit Muttizettel auf dem Festivalgelände aufhalten. 

Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personen-sorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

Erziehungsbeauftragte Personen dürfen maximal 2 Jugendliche beaufsichtigen.

Dies gilt für das Veranstaltungsgelände und die Parkplätze. Es gelten die Bestimmungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen zum Schutz von Minderjährigen. Verstöße führen zu Platzverweis aller beteiligten Personen. Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und über erzieherische Kompetenz verfügen, um dem Jugendlichen auch Grenzen setzen zu können. Die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Eine Begleitperson darf zwei Jugendliche beaufsichtigen. Den Link zum Formular „ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG“ findet Ihr hier. Bitte füllt dieses gewissenhaft aus und unterschreibt. Die erziehungsbeauftragte Person muss das Formular bei Eintritt zur Veranstaltung unaufgefordert vorzeigen und muss sich jederzeit ausweisen können. Änderungen vorbehaltlich der Genehmigungsbescheide.

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